Das VG Oldenburg hat sich in seinem lesenswerten Beschluss vom 03. Januar 2023 mit Rechtsfragen zur Drittanfechtung krankenhausplanerischer Feststellungsbescheide befasst. Demnach ist der an das begünstigte Krankenhaus gerichtete Feststellungsbescheid objektiv rechtswidrig, wenn die Planungsbehörde eine gebotene krankenhausplanerische Auswahlentscheidung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 KHG unterlassen hat. In diesen Fällen kann die Anfechtungsklage eines übergangenen Krankenhausträgers gegen den Feststellungsbescheid des begünstigten Krankenhauses zulässig sein, sofern das übergangene Krankenhaus selbst in dem betreffenden Fachgebiet die erstmalige Aufnahme in den Krankenhausplan oder eine Planbettenerhöhung in diesem Fachgebiet beantragt hat.
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