Krankenhausplanung sowie der Abschluss von Versorgungsverträgen

Rechtsanwälte Trefz & Flachbarth Stuttgart bei der Beratung mit einer Mandantin

Wir unterstützen Plan-Krankenhäuser in Verwaltungsverfahren und im Streitfall vor den Verwaltungsgerichten sowohl bei Aufnahme von Planbetten und Fachgebieten in den Krankenhausplan wie auch im Rahmen von Konkurrentenklagen.

Krankenhäuser und andere Leistungserbringer beraten und vertreten wir auch bei ihren Ansprüchen auf Abschluss von Versorgungsverträgen.

Ihre Ansprechpartner für die Krankenhausplanung