Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte für Medizinrecht Stuttgart

Erfahrung.
Kompetenz.
Vertrauen.
Wir sind spezialisiert auf Medizinrecht für Gesundheitseinrichtungen, wie Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeeinrichtungen.
Schwerpunkte unserer Kanzlei
Krankenhausfinanzierung, Pflegesatz- und Förderrecht
Krankenhausplanung & Abschluss von Versorgungsverträgen
Recht der Leistungserbringung von Reha-Einrichtungen
Vergütungsrecht
Vertragsarztrecht
Arbeitsrecht im Gesundheitswesen
Unsere Kanzlei ist jung, die Köpfe darin erfahren.
Wir überzeugen durch fachliche Kompetenz und Spezialisierung. Schwerpunkte unserer Beratung sind das Krankenhausfinanzierungsrecht sowie nahezu das gesamte Recht der Leistungserbringung auf Seiten der Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeeinrichtungen).
Hierin verfügen wir über jahrelange Erfahrung. Besonderen Wert legen wir auf eine persönliche und vertrauensvolle Beratung. Hierfür stehen eine Vielzahl langjähriger Mandantenbindungen. Neben Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen vertreten wir deren Verbände.

Rechtsanwälte

Rechtsanwalt
Dr. Ulrich Trefz
Fachanwalt für Medizinrecht

Rechtsanwalt
Dr. Till Flachsbarth
Rechtsanwalt für Medizinrecht
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